KI-Suche & GEO

KI-Sichtbarkeit und Datenschutz: Was Google und Microsoft für Websites ändern

von Ruben Alex 2. November 2026 11 Min. Lesezeit

Titelbild: KI-Illustration. Der 1. März 2027 betrifft Microsofts Übergang für bisherige NoArchive- oder NoCache-Vorgaben zur KI-Nutzung – keine allgemeine Website-Frist.

Stand: 2. November 2026

Ein potenzieller Kunde fragt ChatGPT, Gemini oder Copilot nach einem passenden Dienstleister. Vielleicht nennt die KI Ihr Unternehmen oder verweist auf einen Ihrer Fachartikel. Doch was passiert mit den Informationen Ihrer Website – und können Sie bestimmen, wofür KI-Anbieter sie verwenden?

Google und Microsoft haben neue Möglichkeiten angekündigt, mit denen Websitebetreiber ihre Präferenzen für das Training generativer KI ausdrücken können. Microsoft plant zusätzlich eine eigene Einstellung für die Verwendung von Inhalten in KI-Antworten. Die Regeln unterscheiden sich je nach Anbieter; der gemeinsame technische Vorschlag ist noch kein fertiger Standard.

Für Unternehmen geht es um eine praktische Entscheidung: Welche Inhalte sollen in der KI-Suche sichtbar sein? Und welche Informationen müssen geschützt bleiben? Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede und die nächsten sinnvollen Schritte.

KI-Sichtbarkeit und Datenschutz im Video

Video in Vorbereitung. Das passende Kurzvideo zu den Änderungen bei Microsoft, Google und der ChatGPT-Suche entsteht derzeit.

Videovorschau mit Ruben Alex und KI-Avatar zum Microsoft-Übergang 2027; das Video ist noch in Vorbereitung
KI-Illustration · Video in Vorbereitung; das Bild ist noch kein abspielbares Video. Die Übergangsfrist betrifft Microsofts bisherige NoArchive- oder NoCache-Vorgaben.
Das Wichtigste vorab: Die Auffindbarkeit in der Suche, die Nutzung einer Seite als Quelle für eine KI-Antwort und das Training künftiger Modelle sind verschiedene Vorgänge. Welche Einstellungen möglich sind, hängt vom Anbieter ab. Vertrauliche Informationen brauchen echten Zugriffsschutz; eine robots.txt ist keine Zugangssperre.

Was ist der Unterschied zwischen Suchindex, KI-Antwort und KI-Training?

Weiblicher KI-Avatar neben Symbolen für Suche, KI-Antwort und KI-Training
KI-Illustration: Suche, Nutzung als Quelle und KI-Training sind unterschiedliche Vorgänge.

Stellen Sie sich vor, Ihr Unternehmen veröffentlicht einen Fachbeitrag. Eine Suchmaschine kann ihn entdecken, untersuchen und in ihren Suchindex aufnehmen. Ein Interessent kann die Seite dann über ein klassisches Suchergebnis finden.

Stellt jemand eine Frage an ein KI-System mit Webzugriff, kann dieses bei der Antworterstellung passende Quellen abrufen. Das wird oft Grounding genannt: Eine Antwort wird mit zusätzlichen Informationen aus Quellen verbunden. Ob Ihre Seite ausgewählt, genannt oder verlinkt wird, hängt vom System und der Frage ab.

Beim Training können Daten dagegen eingesetzt werden, um ein Modell für spätere Aufgaben zu entwickeln oder anzupassen. Das ist etwas anderes als der Abruf einer aktuellen Quelle. Vielleicht möchten Sie, dass Interessenten Ihren Ratgeber über KI-Suche entdecken, aber seine Verwendung für das Training einschränken. Ob und wie das geht, unterscheidet sich je nach Anbieter. Microsoft beschreibt Training und Grounding als getrennte Nutzungsarten.

Wie hängen Google-Suche, KI-Übersichten und Gemini zusammen?

Google-Suche und KI-Übersichten

AI Overviews und AI Mode sind Funktionen innerhalb der Google-Suche. Für sie bleiben laut Google die SEO-Grundlagen wichtig: Eine Seite muss für die Suche erreichbar und indexierbar sein und für eine Anzeige mit einem Snippet grundsätzlich infrage kommen. Eine zugängliche Seite erfüllt eine Voraussetzung, erhält aber keinen Anspruch auf eine Nennung oder Verlinkung. Ein spezielles KI-Markup ist laut Google nicht vorgeschrieben. Quelle: Googles Leitfaden für KI-Funktionen in der Suche.

Die Google-AI-Overviews-Optimierung erläutert, wie klassische Suche und generative Antworten zusammenhängen.

Separate Einstellung für Google-Suchfunktionen: Laut Google können Property-Inhaber in der Search Console festlegen, ob Links und Inhalte ihrer Website in den genannten generativen Funktionen der Google-Suche berücksichtigt werden sollen. Dazu zählen AI Overviews, AI Mode und bestimmte generative Discover-Funktionen. Die Einstellung kann auch von einer übergeordneten Property übernommen werden. Ein Ausschluss betrifft diese Funktionen einschließlich Quellenlinks und Grounding, nicht aber das KI-Training. Die Einstellung ist von Google-Extended zu unterscheiden. Welche Einstellung für eine konkrete Property gilt, muss dort geprüft werden. Quelle: Google Search Console-Hilfe.

Google-Extended und Gemini

Google-Extended ist ein Steuerungs-Token in der robots.txt, kein eigener Crawler mit diesem Namen im Serverprotokoll. Google verwendet es nach eigener Dokumentation, um Präferenzen für die Nutzung gecrawlter Website-Inhalte zum Training künftiger Gemini-Modellgenerationen und für bestimmte Grounding-Funktionen in Gemini Apps und Grounding mit Google Search auf Vertex AI zu berücksichtigen.

Wer Google-Extended sperrt, kann damit sowohl Training als auch diese Gemini-Grounding-Nutzung einschränken. Google erklärt zugleich, dass Google-Extended die Aufnahme in Google Search nicht beeinflusst und kein Ranking-Signal ist. Eine konkrete Nennung in einer Antwort ist deshalb weder garantiert noch ausgeschlossen. Quelle: Google-Extended in Googles Crawler-Dokumentation.

Was plant Google für 2027?

Google plant, einen gemeinsamen maschinenlesbaren Hinweis für die Präferenz zum KI-Training zu unterstützen. Nach der Ankündigung soll eine allgemeine Trainingsablehnung bei Google wie eine Sperre von Google-Extended interpretiert werden, wenn Google-Extended nicht ausdrücklich gesondert angegeben ist. Wegen des genannten Gemini-Groundings sollten Websitebetreiber beide Regeln zusammen betrachten. Google nennt Anfang 2027 als geplanten Zeitpunkt; die Unterstützung und Auslegung durch andere Anbieter sind gesondert zu prüfen. Quelle: Google-Ankündigung vom 30. Oktober 2026.

ChatGPT-Suche: Such-Crawler und Trainings-Crawler sind getrennt

Weiblicher KI-Avatar zeigt getrennte Symbole für Suche und KI-Training
KI-Illustration: OpenAI beschreibt getrennte Such- und Trainings-Crawler. Andere Anbieter haben eigene Regeln.

OpenAI unterscheidet OAI-SearchBot für die Darstellung von Websites in ChatGPT-Suchfunktionen und GPTBot für Inhalte, die zum Training generativer OpenAI-Grundmodelle verwendet werden können.

Websitebetreiber können laut OpenAI OAI-SearchBot zulassen und GPTBot sperren. Eine Website kann so grundsätzlich für die ChatGPT-Suche infrage kommen, während dem Trainings-Crawler eine andere Präferenz mitgeteilt wird. Das garantiert weder Erwähnungen noch Quellenlinks oder Besuche. Wird OAI-SearchBot ausgeschlossen, sollen Inhalte nicht in ChatGPT-Suchantworten erscheinen; reine Navigationslinks können dennoch vorkommen.

ChatGPT-User ist für bestimmte nutzerinitiierte Seitenabrufe zuständig. Dabei gelten robots.txt-Regeln laut OpenAI möglicherweise nicht in gleicher Weise wie bei automatischen Crawlern. Eine einzelne Crawler-Regel sperrt eine öffentliche Seite also nicht für jeden Zugriff. Quelle: OpenAI-Crawler-Dokumentation. Mehr dazu: ChatGPT-Suche optimieren.

Bing und Copilot: Microsoft plant getrennte Regeln

Microsoft hat am 30. Oktober 2026 angekündigt, Präferenzen für KI-Training und KI-Grounding getrennt zu berücksichtigen. Ab dem 1. Februar 2027 sollen die neuen Vorgaben beim erneuten Crawlen wirksam werden. Die Nutzungspräferenzen selbst sollen die grundsätzliche Eignung für klassische Bing-Suchergebnisse nicht verändern.

Für Grounding beschreibt Microsoft drei Möglichkeiten: Allow erlaubt die Berücksichtigung für entsprechende generierte Antworten; DisallowExtended begrenzt die Nutzung auf von Microsoft betriebene Angebote und schließt bestimmte Grounding-Dienste für Dritte aus; Disallow soll die Nutzung zur Information generierter Antworten verhindern.

Die Grounding-Präferenz wird laut Microsoft auf einzelnen Seiten per Meta-Tag oder HTTP-Header gesetzt. Eine websiteweite Grounding-Regel in der robots.txt beschreibt Microsoft nicht. Die angekündigte Trainingspräferenz kann dagegen für eine Website oder einen Pfad in der robots.txt beziehungsweise auf Seitenebene ausgedrückt werden; eine Seitenregel hat Vorrang. Ein Allow hebt eine separate Bingbot-Sperre nicht auf. Die Einstellung muss zunächst beim Crawlen entdeckt werden. Quelle: Microsofts Erklärung der neuen Präferenzen.

Für wen ist der 1. März 2027 wichtig?

Weiblicher KI-Avatar mit Kalender und rotem Warnzeichen zur Microsoft-Übergangsregel
KI-Illustration: Die abgebildete Warnung bezieht sich auf die unten erläuterte Microsoft-Übergangsregel.

Die Übergangsfrist betrifft Betreiber, die bisher NoArchive oder NoCache nutzen, um bei Microsoft eine entsprechende Einschränkung auszudrücken. Diese alten Angaben sollen nach dem 1. März 2027 für Training und Grounding nicht mehr als solche Präferenz gelten. Es ist keine allgemeine Frist für alle Websites und keine pauschale Ranking-Strafe.

Wer eine bestehende Trainingseinschränkung fortführen möchte, sollte die neue Trainingspräferenz rechtzeitig veröffentlichen. Wer eine Grounding-Einschränkung fortführen möchte, muss laut Microsoft die neue Seitenpräferenz setzen und eine zeitweilige Übergangspräferenz in Bing Webmaster Tools hinterlegen. Diese Möglichkeit soll ab dem 15. Dezember 2026 für Websites bereitstehen, die an diesem Datum NoArchive oder NoCache verwenden. Sie gilt bis zum erneuten Abruf der Seite, längstens bis zum 30. September 2027.

Für Training nennt Microsoft keine entsprechende vorübergehende Webmaster-Tools-Einstellung. Erkennt Microsoft auf einer Website neue Trainings- oder Grounding-Präferenzen, sollen verbliebene NoArchive- und NoCache-Angaben für diese Zwecke nicht weiter berücksichtigt werden. Eine teilweise Umstellung sollte daher sorgfältig geplant werden. Für Websites ohne bisherige NoArchive- oder NoCache-Vorgaben beschreibt Microsoft keine Pflicht zu dieser besonderen Übergangsmaßnahme. Details und Voraussetzungen bei Microsoft.

Kommt eine gemeinsame Regel für alle KI-Anbieter?

Ein gemeinsamer maschinenlesbarer Hinweis soll Websitebetreibern helfen, ihre Trainingspräferenz einheitlicher auszudrücken. Am 2. November 2026 ist der verlinkte Vorschlag ein Internet-Draft in Version 00, kein fertiger IETF-Standard. Google und Microsoft haben ihre geplante Unterstützung beschrieben. Das bedeutet nicht, dass jeder Anbieter das Signal bereits auswertet oder gleich interpretiert. Aktueller Stand des IETF-Entwurfs.

Datenschutz: Welche Informationen dürfen öffentlich sein?

Weiblicher KI-Avatar neben einem Dokument und einem geschlossenen Tresor
KI-Illustration: Öffentlich gedachte Informationen und vertrauliche Unterlagen brauchen unterschiedliche Schutzmaßnahmen.

Öffentliche Unternehmensinformationen: Leistungen, allgemeine Kontaktdaten, Standorte und Fachinformationen sind häufig bewusst für die Öffentlichkeit bestimmt. Prüfen Sie trotzdem, ob Angaben aktuell und freigegeben sind. Der konkrete Inhalt und Kontext entscheiden, ob Informationen personenbezogen sind.

Personenbezogene Daten: Dazu gehören Informationen über eine identifizierte oder identifizierbare Person, etwa Namen, persönliche geschäftliche E-Mail-Adressen oder Fotos. Dass etwas bereits online steht, macht nicht jede weitere Veröffentlichung oder Verarbeitung automatisch zulässig. Zweck, Rechtsgrundlage und Informationspflichten sind im Einzelfall zu prüfen.

Vertrauliche oder besonders sensible Daten: Kundenlisten, Verträge, Zugangsdaten, interne Kalkulationen oder Mandatsunterlagen gehören nicht ungeschützt ins offene Web. Gesundheitsdaten sind ein Beispiel besonders geschützter personenbezogener Daten; je nach Beruf können weitere Verschwiegenheitspflichten gelten.

Eine Kanzlei kann öffentlich ihre Rechtsgebiete und Kontaktwege erklären. Echte Mandatsunterlagen oder identifizierbare Falldetails gehören nicht ohne passende rechtliche und technische Grundlage in einen frei erreichbaren Download. Auch eine Trainingssperre macht eine Datei nicht vertraulich. Die EU-Kommission erläutert personenbezogene Daten und Datenverarbeitung. Konkrete Pflichten sollten Unternehmen mit ihrer Datenschutz- und gegebenenfalls Rechtsberatung klären.

Warum schützt eine robots.txt keine vertraulichen Daten?

Die öffentlich abrufbare robots.txt enthält Regeln beziehungsweise Signale für unterstützende Crawler. Sie ist weder Anmeldung noch technische Zugriffskontrolle. Andere Nutzer oder Dienste, die solche Regeln nicht beachten, können eine ungeschützte Datei möglicherweise weiter abrufen.

Auch noindex soll unterstützende Suchmaschinen daran hindern, eine Seite in Suchergebnissen aufzuführen. Die Seite ist dadurch nicht automatisch vertraulich. Ein Crawler muss sie erreichen können, um das Signal zu sehen. Für sensible Inhalte braucht es geeignete Authentifizierung und Berechtigungen. Eine spätere Crawler-Regel macht frühere Kopien nicht rückgängig. Quelle: Google zu robots.txt.

Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?

  1. Öffentliche Inhalte sichten: Welche Leistungsseiten, Ratgeber und Downloads sollen öffentlich sein? Was gehört hinter eine Anmeldung?
  2. Daten und Rechte prüfen: Sind personenbezogene, fremde, vertrauliche oder besonders sensible Informationen enthalten?
  3. Ziele je Plattform festlegen: Soll eine Seite in Google, ChatGPT oder Microsofts KI-Antworten auffindbar sein? Welche Präferenz gilt fürs Training?
  4. Technischen Ist-Zustand aufnehmen: robots.txt, Meta-Tags und HTTP-Header einschließlich NoArchive und NoCache sowie Server- und Firewall-Regeln prüfen.
  5. Änderungen planen und testen: Betroffene Seiten, Nebenwirkungen und Anbieterregeln mit dem Webteam abstimmen.
  6. Fristen passend einordnen: Wer bisher bei Microsoft NoArchive oder NoCache für Einschränkungen nutzt, sollte die Übergangsvoraussetzungen prüfen.
  7. Ergebnisse getrennt beobachten: KI-Nennungen, Quellenlinks, Besuche und bestätigte passende Anfragen sind unterschiedliche Messgrößen.

Für eine erste Einordnung unterstützt SEOrello bei der GEO- und KI-Sichtbarkeit. Datenschutzrechtliche Bewertungen und die Freigabe sensibler Inhalte bleiben Sache der zuständigen Fachstellen im Unternehmen.

Wie lässt sich der Erfolg sinnvoll messen?

Eine KI-Antwort kann ein Unternehmen nennen, ohne dass jemand die Website besucht. Ein Quellenlink kann sichtbar sein, ohne angeklickt zu werden. Und ein Besuch ist noch keine passende Anfrage. Deshalb sollten Sie vier Dinge getrennt betrachten: dokumentierte Nennungen, konkrete Quellenlinks, soweit technisch zuordenbare Website-Besuche und menschlich bestätigte qualifizierte Anfragen. Ein Auftrag oder Umsatz ist ein weiterer eigener Nachweis.

Für Vergleiche sollten Plattform, Frage, Datum, gegebenenfalls Region und Antwort beziehungsweise Quellen-URL dokumentiert werden. Fehlende oder nicht zuordenbare Daten bleiben unbekannt; eine Veränderung beweist nicht automatisch die Ursache.

Häufige Fragen zu KI-Sichtbarkeit und Datenschutz

Kann meine Website in ChatGPT erscheinen, wenn ich KI-Training ablehne?

OpenAI beschreibt getrennte Regeln: OAI-SearchBot kann zugelassen und GPTBot gesperrt werden. Eine Nennung oder Verlinkung ist nicht garantiert.

Bleibe ich bei Google sichtbar, wenn ich Google-Extended sperre?

Google erklärt, dass Google-Extended die Aufnahme in Google Search nicht beeinflusst und kein Ranking-Signal ist. Die Sperre kann aber künftiges Gemini-Training und die beschriebenen Gemini-Grounding-Funktionen betreffen.

Müssen alle Unternehmen bis zum 1. März 2027 handeln?

Nein. Die beschriebene Microsoft-Übergangsmaßnahme betrifft Websites, die bisher NoArchive oder NoCache verwenden und entsprechende Einschränkungen fortführen wollen. Training und Grounding haben unterschiedliche Schritte.

Reicht noindex für sensible Dokumente?

Nein. Eine Indexierungsanweisung ersetzt keine Anmeldung, keine Zugriffsberechtigungen und keine Prüfung bereits vorhandener Kopien.

Muss ich zwischen KI-Sichtbarkeit und Datenschutz wählen?

Nicht pauschal. Unternehmen können geeignete Informationen bewusst veröffentlichen und vertrauliche Daten schützen. Technische Präferenzen hängen vom Anbieter und den eigenen Zielen ab und garantieren keine vollständige Datenschutzkonformität.

Sichtbar sein – mit einer bewussten Entscheidung über Inhalte

Welche Informationen sollen potenzielle Kunden finden – und welche gehören nicht in die Öffentlichkeit? Darauf bauen technische Einstellungen, hilfreiche Inhalte und eine verlässliche Messung auf.

Wenn Sie prüfen möchten, wie Ihre Website in der klassischen Suche und in KI-Recherchen aufgestellt ist, sprechen Sie mit SEOrello über einen Website-Check.

Ruben Alex – SEO-Manager & KI-Spezialist bei SEOrello

Verfasst von

Ruben Alex

SEO-Manager, YouTube & KI-Spezialist bei SEOrello

Ruben verantwortet bei SEOrello die Sichtbarkeit über die klassische Suche hinaus – von SEO-Content und Informationsarchitektur bis zu YouTube und KI-Suche (GEO). Sein Fokus: Inhalte und Strukturen, die Nutzer abholen, Vertrauen schaffen und digitale Autorität gezielt stärken.

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